Das sächsische Kultusministerium verweist auf Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, in den Sommer- und Herbstferien 2021 freiwillige Ferienbetriebspraktika durchzuführen. Dies ist insbesondere zur Kompensation für die Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden weiterführenden Schularten gedacht, die aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen in den letzten zwei Schuljahren nicht die Möglichkeit hatten, das reguläre Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I zu absolvieren.
Mit dem Ausbau der auf dem Bildungsmarkt bestehenden Praktikumsbörse https://www.bildungsmarkt-sachsen.de/schau-rein/schuelerpraktikum.php möchte das Sächsische Staatsministerium für Kultus schon jetzt das Finden eines geeigneten Ferienpraktikumsplatzes in der verbleibenden Zeit bis zu den Sommerferien unterstützen.
Um insbesondere für Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum den finanziellen Aufwand zu verringern, gewährt das Sächsische Staatsministerium für Kultus in diesem Jahr einen einmaligen Fahrtkostenzuschuss für Ferienbetriebspraktika in Höhe von bis zu 30 Euro pro Schülerin/Schüler. Der Zuschuss wird direkt über das Sächsische Staatsministerium für Kultus abgerechnet und ist mit dem beigefügten Formular zu beantragen. Die Regelung gilt auch für Absolventen der weiterführenden Schularten, die in diesem Jahr die Schule beenden.